Insolvenzantrag zurückgenommen

Das zuständige Amtsgericht beschloss am 22.12.2014 die Aufhebung der vorläufigen Insolvenzverwaltung, nachdem die Geschäftsleitung der MKM Co-Pharma GmbH ihren Insolvenzantrag zuvor zurückgenommen hatte. Der eingeleitete Sanierungs- und Investorenprozess wurde dadurch gestoppt.

MKM stellt Insolvenzantrag

Aufgrund gescheiterter Sanierungsgespräche musste die Geschäftsführung am 05.09.2014 Insolvenzantrag stellen. Am 09.09.2014 wurde die vorläufige Insolvenzverwaltung durch das Amtsgericht Wolfratshausen angeordnet und Herr Rechtsanwalt Michael George von LECON mit der Fortführung des Unternehmens betraut. Nach ersten Maßnahmen zur Stabilisierung des Geschäftsbetriebes wurde ein M&A-Prozess eingeleitet und die Concentro Management AG mit dessen Umsetzung betraut.

Über MKM Co-Pharma GmbH

Die MKM Co-Pharma GmbH ist ein Unternehmen der MKM Gruppe und gehört zu den Branchenpionieren im Bereich Arbeitnehmerüberlassung von Außendienstmitarbeitern für die pharmazeutische Industrie und verfügt über mehr als 30 Jahre Expertise und ein etabliertes Netzwerk zu fast allen namhaften Pharmaunternehmen. Die Kernkompetenz des Unternehmens stellt die Vermarktung von pharmazeutischen Produkten durch die Bereitstellung passgenauer und zuverlässiger Außendienstmitarbeiter im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung oder der Gesamtübernahme von Außendienstaufgaben in Form von Werkverträgen dar.

Das Unternehmen verfügt über ein professionelles CRM-System mit langjähriger Kundenhistorie und den Kontaktdaten aller wichtigen Entscheider in der Branche. Darüber hinaus hat sich die MKM Gruppe einen Pool von über 1.500 qualifizierten Bewerbern aufgebaut, um so schnell und passgenau im Zuge eines Matchingprozesses die richtigen Mitarbeitern für die jeweiligen Kundenbedürfnisse bereitstellen zu können. Das primäre Kundenspektrum sind hierbei insbesondere Unternehmen aus dem Pharma- und Healthcarebereich. Das Unternehmen zählt neun der 10 größten Pharmakonzerne der Welt zu seinem Kundenkreis und verfügt über ca. 60 Rahmenverträge.

Diesen Beitrag teilen: