Sind die Anleger Eigentümer der Container geworden?

Ein Eigentumserwerb setzt die Einigung über den Kauf sowie die Übergabe des Kaufgegenstandes voraus. Die Einigung über den Kauf ist im Kaufvertrag zu sehen, den die Anleger mit den P & R Gesellschaften geschlossen haben. Die Übereignung kann ohne Übergabe erfolgen, wenn die Sache in einer Vereinbarung zweifelsfrei und eindeutig identifizierbar ist. Anhand der Verträge und der weitern Unterlagen ist dies zu prüfen. In Betracht kommt auch die Durchsetzung von Auskunftsansprüchen gegenüber den P&R Gesellschaften / den (vorläufigen) Insolvenzverwaltern. Wurden in den P&R Gesellschaften Verzeichnisse über eine  Zuordnung der Container zu den Anlegern geführt?

Eine Eigentumsposition verbessert die Rolle eines Anlegers in den Insolvenzverfahren erheblich, da diese ein Aussonderungsrecht an dem Container begründet. Ohne ein solches Aussonderungsrecht sind die Anleger einfache Gläubiger und auf eine Quote beschränkt.

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