Der Gesetzesentwurf zur Verbesserung der Rechtssicherheit bei Anfechtungen nach der Insolvenzordnung hat nach Beschlussempfehlung des zuständigen Ausschusses nunmehr auch die Zustimmung des Bundestags gefunden. Die Änderungen verfolgen das Ziel, den Wirtschaftsverkehr sowie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer von Rechtsunsicherheiten zu entlasten, die von der derzeitigen Praxis des Insolvenzanfechtungsrechts ausgehen sollen. Kontrovers diskutiert wurde bis zuletzt die zeitliche und inhaltliche Begrenzung des Tatbestands der vorsätzlichen Gläubigerbenachteiligung (§ 133 InsO) sowie die Ausweitung des Bargeschäftsprivilegs (§ 142 InsO). Auf viel Zustimmung stößt hingegen die Neuregelung der Verzinsung des Anfechtungsanspruchs, die nach allgemeinen Regeln am Verzug des Anfechtungsgegners anknüpfen wird. Vor Inkrafttreten muss das Gesetz nun zunächst den Bundesrat passieren (Informationen zum Vorgang). Es wird sodann an der Rechtsprechung liegen, die zahlreichen Interpretationsspielräume der neuen Gesetzesformulierung zu füllen.

LECON Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Maximilian Hallberg

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