LECON betreibt sieben Standorte in Süddeutschland
Mit über 50 Mitarbeitern beraten und unterstützen wir Sie im gesamten Bundesgebiet. Vereinbaren Sie einen ersten Beratungstermin und lernen Sie uns persönlich kennen.
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Mit der Möglichkeit zum Eingriff in Gesellschafterrechte durch einen Insolvenzplan und dem Zugriff auf die Sanierungstools der InsO (insbes. §§ 103 ff) erlaubt die Eigenverwaltung umfassende rechtliche wie betriebswirtschaftliche Lösungsansätze. Gegenüber einer Restrukturierung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens bieten sich in der Eigenverwaltung deutlich bessere und schnellere Möglichkeiten der Sanierung.
Vor allem das Erfordernis eines Sanierungskonzepts befördert die Eigenverwaltung von einer bloßen insolvenzrechtlichen Verfahrensart hin zu einem materiellen, insbes. leistungswirtschaftlichen Restrukturierungswerkzeug. Mit der Formulierung eines Eigenverwaltungsziels können die Chancen einer Sanierung im bestmöglichen Interesse für Gläubiger und Unternehmen genutzt werden. Die nachweislich deutlich höheren Befriedigungsquoten im Falle von Insolvenzplänen sind Beleg dafür, dass die Koordination von Gläubiger- und Unternehmensinteressen gelingt und für bessere Ergebnisse sorgen.
Noch immer gibt es zahlreiche Gerichte, die der Anordnung einer Eigenverwaltung skeptisch gegenüberstehen. Völlig zu Unrecht! Denn jedenfalls seit und durch die Änderung der Zugangsvoraussetzungen mit dem SanInsFoG ist das Eigenverwaltungsverfahren eindeutig das bessere Verfahren! Warum?