Das Landgericht Köln hat am 22. Oktober 2014 in drei Verfahren (Az. 26 O 140/13, 26 O 141/13 und 26 O 142/13) den Fußballverein Bayer 04 Leverkusen dazu verurteilt insgesamt etwa 16 Millionen Euro an Sponsorengeldern an den Insolvenzverwalter der TelDaFax-Gruppe zurückzuzahlen.

Aufgrund eines Sponsorenvertrages leistete TelDaFax im Zeitraum zwischen Oktober 2009 und Juni 2011 Zahlungen an den Fußballverein Bayer Leverkusen. Am 01. September 2011 hatte das Amtsgericht Bonn die Insolvenzverfahren über die Vermögen diverse TelDaFax-Gesellschaften eröffnet. Im Laufe des Insolvenzverfahrens hatte der Insolvenzverwalter die Zahlungen u.a. wegen vorsätzlicher Gläubigerbenachteiligung (§ 133 InsO) angefochten und von dem Fußballverein die Rückzahlung gefordert.

Nach Auffassung des Landgerichts Köln war TelDaFax zum Zeitpunkt der Zahlungen bereits zahlungsunfähig, was den Verantwortlichen bei Bayer Leverkusen spätestens ab Oktober 2009 auch bekannt war. Es gab deshalb den Klagen des Insolvenzverwalters statt und verurteilte den Fußballverein zur Rückzahlung der Millionenbeträge.

Die Insolvenz der TelDaFax-Gruppe ist mit etwa 750.000 Gläubigern – nach der Insolvenz von Flexstrom – die zweitgrößte Insolvenz in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

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