Das Amtsgericht – Insolvenzgericht – München hat mit Beschluss vom 24.07.2018 die Insolvenzverfahren über die Vermögen der deutschen P & R – Gesellschaften eröffnet und die bisherigen vorläufigen Insolvenzverwalter Dr. Jaffé und Dr. Heinke (JAFFÉ Rechtsanwälte) zu Insolvenzverwaltern bestellt.

Anmeldung der Forderungen zur Insolvenztabelle

Die Gläubiger der P & R – Gesellschaften müssen ihre Forderungen bis zum 14.09.2018 bei dem jeweiligen Insolvenzverwaltern in dem jeweiligen Verfahren anmelden.
JAFFÉ Rechtsanwälte wollen den Gläubigern Anfang August die Formulare für die Forderungsanmeldung übermitteln. Zur Verfahrenserleichterung haben die Insolvenzverwalter aus den Computersystemen der P & R – Gesellschaften die Daten zu den Ansprüchen der Anleger ermittelt und die Formulare entsprechend vorausgefüllt. LECON Rechtsanwälte rät den Anlegern der P & R – Gesellschaften dringend, die Formulare vor Unterzeichnung und Rücksendung an die Insolvenzverwalter sorgfältig zu prüfen.

Gläubigerversammlung

Die gerichtlichen Gläubigerversammlungen der P & R – Gesellschaften finden am 17.10.2018 und 18.10. 2018 in der Münchner Olympiahalle statt.

Gläubigerausschüsse

Das Gericht hat die bestehenden Gläubigerausschüsse der P & R – Gesellschaften bestätigt und um jeweils zwei Mitglieder erweitert. Diese bestehen nun aus sieben bzw. fünf Mitgliedern.

LECON Rechtsanwälte unterstützt die Gläubiger der P & R – Gesellschaften bei der Forderungsanmeldungen, der Geltendmachung von Aus- und Absonderungsansprüche und vertritt ihre Rechte in den Gläubigerversammlungen.

Diesen Beitrag teilen: