Ordnet das Insolvenzgericht die Eigenverwaltung an, bleibt die Geschäftsleitung im Amt. An die Stelle des Insolvenzverwalters tritt ein Sachwalter: Er überwacht die Geschäftsführung, prüft die wirtschaftliche Lage und wahrt die Interessen der Gläubiger. LECON-Partner werden von Insolvenzgerichten zu vorläufigen Sachwaltern und Sachwaltern bestellt.
Beratung und Verwaltung halten wir strikt getrennt. Wo LECON berät, übernimmt niemand aus unserem Haus das Sachwalteramt; wo wir ein solches Amt führen, beraten wir nicht.