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Insolvenzverwaltung

Gerichtlich bestellt sichern wir den Geschäftsbetrieb, führen ihn fort und suchen die beste Lösung für Gläubiger und Arbeitsplätze.

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Thomas Klöckner, LECON
Thomas KlöcknerGründungspartner · Fachanwalt für Insolvenzrecht
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Insolvenzverwaltung mit Weitblick

Als erfahrenes Team bei LECON verstehen wir Insolvenzverwaltung nicht nur als rechtliche Aufgabe, sondern als verantwortungsvolle unternehmerische Herausforderung. Unser Anspruch ist es, in wirtschaftlich schwierigen Situationen Stabilität zu schaffen, Werte zu erhalten und Perspektiven zu entwickeln – für Unternehmen, Gläubiger und Mitarbeitende gleichermaßen.

Verantwortung übernehmen – Strukturen sichern

Die Insolvenzverwaltung ist ein zentrales Instrument des deutschen Insolvenzrechts. Auf Grundlage der Vorgaben der Insolvenzordnung (InsO) übernehmen wir als Insolvenzverwalter die Leitung und Sicherung eines Unternehmens. Dabei stehen Transparenz, Rechtssicherheit und wirtschaftliche Vernunft im Mittelpunkt unseres Handelns.

Unser Ziel ist es, bestehende Strukturen sorgfältig zu analysieren, Potenziale zu identifizieren und tragfähige Lösungen zu entwickeln. Jede Insolvenz ist anders – deshalb setzen wir auf individuelle Strategien statt auf Standardlösungen.

Sanieren, restrukturieren, fortführen

In vielen Fällen bietet ein Insolvenzverfahren die Chance auf einen wirtschaftlichen Neustart. Wir prüfen sorgfältig, ob eine Sanierung möglich ist, begleiten Investorenprozesse und entwickeln belastbare Fortführungskonzepte. Wo eine Fortführung nicht realisierbar ist, sorgen wir für eine geordnete Abwicklung mit maximaler Transparenz und bestmöglicher Gläubigerbefriedigung.

Unsere Arbeitsweise ist geprägt von:

  • Klarer Kommunikation mit allen Verfahrensbeteiligten
  • Strukturierter Analyse betriebswirtschaftlicher Kennzahlen
  • Schneller Entscheidungsfindung in kritischen Phasen
  • Verlässlicher Zusammenarbeit mit Gerichten und Institutionen

Vertrauen durch Kompetenz und Erfahrung

LECON steht für fachliche Tiefe und unternehmerisches Denken. Wir verbinden juristische Expertise mit betriebswirtschaftlichem Know-how und langjähriger Praxiserfahrung. Unser interdisziplinärer Ansatz ermöglicht es uns, komplexe Sachverhalte ganzheitlich zu erfassen und nachhaltig zu lösen.

Dabei handeln wir stets unabhängig, neutral und im Interesse der Gläubigergesamtheit – mit dem klaren Ziel, Werte zu sichern und wirtschaftliche Substanz zu erhalten.

Häufige Fragen zur Insolvenzverwaltung

Was macht ein Insolvenzverwalter?

Der Insolvenzverwalter wird vom Insolvenzgericht bestellt (§ 56 InsO). Mit der Eröffnung des Verfahrens geht die Befugnis, das Vermögen des Unternehmens zu verwalten und darüber zu verfügen, auf ihn über (§ 80 InsO). Er sichert die Insolvenzmasse, führt den Geschäftsbetrieb nach Möglichkeit fort, prüft Sanierungsmöglichkeiten, verwertet das Vermögen und verteilt den Erlös an die Gläubiger.

Was ist der Unterschied zwischen vorläufigem und endgültigem Insolvenzverwalter?

Nach dem Insolvenzantrag bestellt das Gericht in der Regel einen vorläufigen Insolvenzverwalter (§§ 21, 22 InsO). Er sichert das Vermögen und prüft – meist zugleich als Gutachter –, ob ein Eröffnungsgrund vorliegt und die Verfahrenskosten gedeckt sind. Häufig ordnet das Gericht an, dass Verfügungen der Geschäftsleitung nur mit seiner Zustimmung wirksam sind. Mit der Eröffnung des Verfahrens wird der Insolvenzverwalter bestellt, in der Regel dieselbe Person.

Läuft der Geschäftsbetrieb weiter?

In der Regel ja. Der Betrieb wird im Eröffnungsverfahren grundsätzlich fortgeführt, um Werte und Arbeitsplätze zu erhalten. Die Löhne und Gehälter der letzten drei Monate vor der Eröffnung sind durch das Insolvenzgeld der Bundesagentur für Arbeit gesichert (§ 165 SGB III).

Was bedeutet die Insolvenz für Arbeitnehmer?

Die Arbeitsverhältnisse bestehen fort. Für die letzten drei Monate vor der Eröffnung erhalten Arbeitnehmer Insolvenzgeld. Im eröffneten Verfahren beträgt die Kündigungsfrist höchstens drei Monate zum Monatsende (§ 113 InsO); der allgemeine Kündigungsschutz bleibt bestehen.

Wie melde ich als Gläubiger meine Forderung an?

Forderungen werden schriftlich beim Insolvenzverwalter angemeldet, nicht beim Gericht (§ 174 InsO), innerhalb der im Eröffnungsbeschluss genannten Frist. Anzugeben sind Grund und Betrag der Forderung; Belege sollten beigefügt werden. Formulare und den Verfahrensstand finden Sie in unserem Gläubigerinformationssystem.

Wer bestimmt, wer Insolvenzverwalter wird?

Das Insolvenzgericht bestellt eine geeignete, von Gläubigern und Schuldner unabhängige Person (§ 56 InsO). Ein vorläufiger Gläubigerausschuss kann ein Anforderungsprofil oder einstimmig eine Person vorschlagen; von einem einstimmigen Vorschlag darf das Gericht nur abweichen, wenn die Person nicht geeignet ist (§ 56a InsO).

Wie lange dauert ein Insolvenzverfahren?

Das Eröffnungsverfahren dauert meist zwei bis drei Monate. Das eröffnete Verfahren kann bis zur Schlussverteilung mehrere Jahre dauern; mit einem Insolvenzplan lässt es sich häufig deutlich schneller abschließen.

Was ist der Unterschied zur Eigenverwaltung?

In der Regelinsolvenz übernimmt der Insolvenzverwalter die Verwaltung des Unternehmens. In der Eigenverwaltung bleibt die Geschäftsleitung im Amt und wird von einem Sachwalter überwacht. Beratung und Verwaltung halten wir strikt getrennt: Wo LECON berät, übernimmt niemand aus unserem Haus das Verwalteramt. Mehr zur Eigenverwaltung →

Unsere Leistungen

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