Erst der richtige Weg, dann die Umsetzung.
Wir prüfen Sanierung, Unternehmensverkauf, Liquidation und Eigenverwaltung gleichwertig – ohne Festlegung auf ein bestimmtes Verfahren. Sie erhalten eine Entscheidungsmatrix mit begründeter Empfehlung. Den gewählten Weg setzen wir anschließend um und begleiten Geschäftsführung und Gesellschafter dabei rechtssicher.
Für Geschäftsführung und Gesellschafter, die eine Entscheidung treffen müssen
Typische Ausgangslagen, in denen Mandanten zu uns kommen:
- Die Liquidität wird knapp, und die Planung reicht nicht mehr weit genug.
- Finanzierer oder Warenkreditversicherer erhöhen den Druck.
- Die Gesellschafter fragen sich, ob weiteres Geld sinnvoll eingesetzt ist.
- Ein Interessent für das Unternehmen ist da – aber ist der Verkauf der beste Weg?
- Die Geschäftsführung will wissen, wo ihre Pflichten und Haftungsrisiken liegen.
Rechtssichere Begleitung: Pflichten und Haftung der Geschäftsführung in der Krise
In der Krise steigen die Anforderungen an jede Entscheidung. Wir sorgen dafür, dass Geschäftsführung und Gesellschafter während des gesamten Prozesses ihre Pflichten kennen, erfüllen und nachweisen können.
Analyse der Handlungsoptionen und Entscheidungsvorlage
Zuerst schaffen wir eine belastbare Grundlage – rechtlich wie wirtschaftlich. Dann bewerten wir jede realistische Option mit ihren Chancen, Risiken und ihrer überschlägigen wirtschaftlichen Wirkung. Die Bewertung ist ergebnisoffen: Wir sind weder auf ein Verfahren noch auf eine bestimmte Maßnahme festgelegt.
- Insolvenzrechtlicher Status – laufend begleitet
- Liquiditäts-, Ertrags- und Vermögenslage, rollierende 13-Wochen-Liquiditätsplanung, Finanzierungsbedarf je Szenario
- Verträge, Sicherheiten, Covenants, Change-of-Control- und Kündigungsklauseln
- Haftungsrisiken von Geschäftsführung und Gesellschaftern
Welche Hebel tragen – und wer muss was beitragen?
- Leistungs- und finanzwirtschaftliche Maßnahmen
- Sanierungsbeiträge der Stakeholder
- Investoren- und Beteiligungsoptionen
- Instrumente des StaRUG
Was ist das Unternehmen wert – und wer kommt als Käufer in Frage?
- Einordnung von Unternehmens- und Eigenkapitalwert
- Strukturierter Investorenprozess
- Ansprache bereits bekannter Interessenten
Was bedeutet ein kontrollierter Ausstieg konkret?
- Zeit- und Ablaufplan
- Abwicklung von Aufträgen und Gewährleistungen
- Verwertung von Anlage-, Umlaufvermögen und Immobilien
Ist das Unternehmen geeignet – und welcher Weg passt?
- Zugangsvoraussetzungen und Vorprüfung der Eigenverwaltungsplanung
- Regelverfahren, Eigenverwaltung oder Schutzschirmverfahren
- Insolvenzgeld, Sanierungsinstrumente, Verfahrenskosten
Alle Optionen nebeneinander – mit Auswirkungen auf das Unternehmen und auf die wirtschaftlichen und persönlichen Interessen der Gesellschafter. Wir präsentieren sie Geschäftsführung und Gesellschaftern; die Entscheidung treffen Sie.
Umsetzung des gewählten Wegs
Erst wenn Sie entschieden haben, beginnt die Umsetzung – mit demselben Team.
- Maßnahmenplan mit Verantwortlichkeiten, Meilensteinen und Wirkungskontrolle
- Verhandlungen mit Finanzierern, Warenkreditversicherern, Lieferanten, Kunden und Vermietern
- Rechtliche Gestaltung und Dokumentation, einschließlich gesellschaftsrechtlicher Umsetzung
- Begleitung eines Investorenprozesses und der Krisenkommunikation
- Laufende Beratung der Geschäftsführung zu Pflichten und haftungsvermeidender Dokumentation
- Eigenverwaltungsplanung mit Finanzplan und Verfahrenskonzept
- Antrag und Antragsanlagen, flankierende Sicherungsmaßnahmen
- Vorbereitung der Insolvenzgeldvorfinanzierung
- Vorabstimmung mit dem Insolvenzgericht
- Kommunikations- und Regieplan für den Tag der Antragstellung
- Handlungsfähigkeit ab Antragstellung: Zahlungsverkehr, Konten, IT, Berichtswesen
Was die Entscheidungsvorlage ist – und was nicht
Die Entscheidungsvorlage kalkuliert die wesentlichen Sanierungshebel überschlägig, damit ihre finanzielle Wirkung sichtbar wird. Sie ersetzt kein ausgearbeitetes Sanierungskonzept.
Wo ein Konzept, operative Restrukturierung oder Interimsmanagement gebraucht wird, arbeiten wir mit Ihren Beratern zusammen – oder empfehlen Ihnen geeignete Partner. Arbeits- und Steuerrecht stimmen wir mit spezialisierten Kollegen ab.
Fragen zur Unternehmenskrise
Wann muss die Geschäftsführung einen Insolvenzantrag stellen?
Bei Zahlungsunfähigkeit ohne schuldhaftes Zögern, spätestens nach drei Wochen; bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen (§ 15a InsO). Bei nur drohender Zahlungsunfähigkeit besteht noch keine Antragspflicht – das ist der Zeitraum, in dem die meisten Optionen offenstehen.
Was ist der Unterschied zwischen StaRUG, Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren?
Das StaRUG ermöglicht eine Sanierung vor der Insolvenz über einen Restrukturierungsplan, der auch gegen einzelne Gläubiger mit Mehrheit beschlossen werden kann. In der Eigenverwaltung läuft ein Insolvenzverfahren, die Geschäftsführung bleibt aber unter Aufsicht eines Sachwalters im Amt. Das Schutzschirmverfahren ist eine besondere Form der Eigenverwaltung für Unternehmen, die noch nicht zahlungsunfähig sind; sie erhalten bis zu drei Monate Zeit, einen Insolvenzplan vorzulegen.
Welche persönliche Haftung droht der Geschäftsführung in der Krise?
Nach Eintritt von Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung können Zahlungen aus dem Gesellschaftsvermögen zur persönlichen Erstattungspflicht führen (§ 15b InsO). Hinzu kommen Risiken bei verspäteter Antragstellung und bei nicht abgeführten Sozialversicherungsbeiträgen. Eine laufende Statusprüfung und sorgfältige Dokumentation sind deshalb entscheidend.
Wann ist ein Unternehmensverkauf die bessere Lösung?
Wenn der Fortbestand des Betriebs mit einem neuen Eigentümer realistischer ist als eine Sanierung aus eigener Kraft – etwa weil Kapital oder Marktzugang fehlen. Ob und wie ein Verkauf gelingt, hängt vom Unternehmenswert, vom Interessentenkreis und vom richtigen Zeitpunkt ab; ein Verkauf ist auch aus einem Insolvenzverfahren heraus möglich.
Wie früh sollte man sich beraten lassen?
So früh wie möglich. Außergerichtliche Sanierung, StaRUG und Schutzschirmverfahren stehen nur offen, solange das Unternehmen noch nicht zahlungsunfähig ist; das StaRUG zudem nur ohne Überschuldung. Mit jeder Woche Vorlauf wächst der Handlungsspielraum.
Diese Hinweise ersetzen keine Beratung im Einzelfall.