Am 17.10.2018 fand die erste Gläubigerversammlung im Insolvenzverfahren P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH statt. Um den 41.000 Anlegern und ihren Bevollmächtigten die Möglichkeit zu geben an der Gläubigerversammlung teilzunehmen, war die Olympiahalle angemietet worden. Die Gläubigerversammlung wurde von Dr. Haag vom Amtsgericht – Insolvenzgericht – München geleitet. LECON Rechtsanwälte hat für ihre Mandanten an der Gläubigerversammlung teilgenommen.

Ziele des Insolvenzverwalters RA Dr. Jaffé

Der Insolvenzverwalter betonte mehrfach, dass für ihn die gleichmäßige und bestmögliche Gläubigerbefriedigung oberstes Gebot sei. Voraussetzung für die Gläubigerbefriedigung sei eine koordinierte Verwertung des vorhandenen Vermögens. Diese koordinierte Verwertung solle keinesfalls durch Einzelinteressen gestört werden, um den Zusammenbruch der Unternehmensgruppe zu vermeiden. Ihm sei bewusst, dass viele Anleger für die Altersvorsorge vorgesehenes Vermögen verloren hätten. Er wolle das vorhandene Vermögen der P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH in Form von Containern und Mietansprüchen daher nicht an bereits vorhandene Interessenten verscherbeln. Auch soll das Verfahren schon aufgrund der Altersstruktur der Anleger, mehr als ein Drittel der Anleger ist über 70 Jahre alt, zügig betreiben werden. Eine erste Abschlagszahlung kündigte der Insolvenzverwalter für 2020 an.

Besonderheiten des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der P & R Gebrauchtcontainer Vertriebs- und Verwaltungs GmbH

RA Jaffé erläuterte in der Gläubigerversammlung ausführlich die bei Beauftragung vorgefundene Unternehmenssituation sowie die Krisenursachen. Das Unternehmen sei spätestens 2010 insolvent gewesen. Statt den unabwendbaren Insolvenzantrag zu stellen, habe man jedoch bis 2018 gewartet. Dies war nur möglich gewesen, weil die Neuanlagen nicht für den Kauf von neuen Containern, sondern für die Befriedigung von Ansprüche aus Miet- und Rückkaufversprechen verwendet worden seien. Sogar im ersten Quartal 2018 seinen noch Zahlungen an einen Teil der Gläubiger geleistet worden, obwohl zu diesem Zeitpunkt schon feststand, dass nicht alle Gläubiger befriedigt werden können.

Prüfungstermin

Der Insolvenzverwalter hat in der Gläubigerversammlung angekündigt, dass der für den 14.11.2018 angesetzte Prüfungstermin verschoben wird, da er in der Kürze der Zeit nicht alle Forderungsanmeldungen prüfen kann. Dieses Vorgehen sei in Großverfahren üblich. Hintergrund ist aber auch, dass er gegenwärtig alle Forderungen bestreiten würde. Die Bekanntgabe des Bestreitens an die Gläubiger sei mit weiteren Kosten verbunden, die man sich durch das Verlegen des Prüfungstermin einsparen könne.

Forderungsanmeldung

RA Dr. Jaffé hat erneut darauf hingewiesen, dass es sich bei den von ihm in den vorformulierten Formularen um Maximalforderungen handelt. Bis zu einer endgültigen rechtlichen und tatsächlichen Klärung aller Fragen würde er daher am Bestreiten festhalten. Der Insolvenzverwalter ist nach wie vor der Auffassung, dass an den vorhandenen Containern trotz Vorliegen von Eigentumszertifikaten aus einer Vielzahl von Gründen kein Eigentum besteht. LECON Rechtsanwälte wird das Prüfergebnis des Insolvenzverwalters umfassend prüfen.

Haftungsansprüche

Der Insolvenzverwalter hat angeben, allen Haftungsansprüchen und ihrer Realisierung, gegebenenfalls in enger Abstimmung mit der Staatsanwaltschaft, mit Nachdruck nachzugehen. Allerdings seien die Haftungsansprüche gegen Geschäftsführer und Gesellschafter sicher nicht in der bestehenden Höhe realisierbar. Zum einen würden die Geschäftsführer und Gesellschafter nicht über entsprechendes Vermögen verfügen, zum anderen sei keine D & O-Versicherung abgeschlossen worden.

Anfechtung

In der Gläubigerversammlung hat der Insolvenzverwalter auch zu möglichen Anfechtungsansprüchen Stellung genommen. In Betracht kommen Anfechtungsansprüche nach § 133 InsO (Vorsätzliche Benachteiligung) oder § 134 InsO (Schenkungsanfechtung). Eine abschließende rechtliche Prüfung sei noch nicht möglich gewesen, zumal der vorliegende Fall nicht mit bereits von den Gerichten entschiedenen Fällen vergleichbar sei. LECON Rechtsanwälte wird die Entscheidung des Insolvenzverwalters einer ausführlichen und ausgiebigen Prüfung unterziehen.

Abstimmung

Die Gläubigerversammlung hat den Insolvenzverwalter in seinem Amt bestätigt. Auch stimmte die Gläubigerversammlung gegen eine Erweiterung des aus sieben Mitgliedern bestehenden Gläubigerausschusses.

LECON Rechtsanwälte wird auch an den Gläubigerversammlungen am 18.10.2018 über das Vermögen der P & R Container Vertriebs- und Verwaltungs GmbH und P & R Transport-Container GmbH teilnehmen und berichten.

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