München, 05.11.2025 – Mit Beschluss des Amtsgerichts München vom 24.10.2025 wurde für die Grid Parity AG next generation photovoltaic die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet. Herr Rechtsanwalt Stefan Strüwind wurde zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt und wird in dieser Funktion von Herrn Rechtsanwalt Philipp Kugler unterstützt.
Die Grid Parity AG verbindet hochwertige Modul-Technologie mit innovativen Anwendungen – insbesondere dort, wo Photovoltaik nicht nur Strom erzeugen soll, sondern ästhetisch und funktional in Bauwerke, Nutzflächen oder Landschaften integriert werden muss. Gleichzeitig strebt sie danach, PV so wettbewerbsfähig zu machen, dass sie ohne massive Subventionen wirtschaftlich Sinn ergibt.
Die elf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Grid Parity AG sollen dem Betrieb auch künftig erhalten bleiben. In enger Zusammenarbeit mit dem Vorstand der Grid Parity AG strebt der vorläufige Insolvenzverwalter nun die Sanierung des Unternehmens an, um den Fortbestand und eine stabile Zukunft des Betriebs zu sichern.

