LECON › Leistungen › Liquiditäts-Check
Leistungen

Liquiditäts-Check

In wenigen Minuten zur ersten Einschätzung: Ist Ihr Unternehmen zahlungsfähig – heute und in drei Wochen?

Erstgespräch vereinbaren →
Thomas Klöckner, LECON
Thomas KlöcknerPartner · Fachanwalt für Insolvenzrecht
Profil ansehen →
Erste Einschätzung

Ist Ihr Unternehmen zahlungsfähig – heute und in drei Wochen?

Zahlungsunfähigkeit ist der häufigste Insolvenzgrund. Wer sie früh erkennt, hat noch alle Wege offen – vom außergerichtlichen Vergleich über das StaRUG bis zum Schutzschirm. Unser Liquiditäts-Check gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Orientierung.

Vertraulich: Die Berechnung läuft ausschließlich in Ihrem Browser. Ihre Zahlen werden weder übertragen noch gespeichert.

Der Check

Tragen Sie die Beträge in Euro ein. Grobe Werte genügen für eine erste Einschätzung.

Heute (Stichtag)
In den nächsten drei Wochen
€
€
€
€

Der Check ist eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Angaben. Er ersetzt keine Prüfung der Insolvenzreife durch einen Berater und keine Rechtsberatung.

So rechnen wir

Der Check vergleicht Ihre verfügbaren Finanzmittel mit den fälligen Verbindlichkeiten – einmal zum Stichtag und einmal mit Blick auf die nächsten drei Wochen. Maßstab ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO):

ErgebnisBedingungBedeutung
GrünDeckung heute und in drei Wochen mindestens 100 %Keine Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, die Planung abzusichern.
GelbHeute gedeckt, in drei Wochen nichtDrohende Zahlungsunfähigkeit möglich. Schutzschirm und – ohne Überschuldung – StaRUG stehen noch offen.
OrangeHeute eine Lücke, die unter 10 % bleibt oder sich binnen drei Wochen schließtZahlungsstockung oder beginnende Zahlungsunfähigkeit. Die Lage sollte kurzfristig geprüft werden.
RotLücke von 10 % oder mehr, die sich auch in drei Wochen nicht schließtZahlungsunfähigkeit wahrscheinlich. Die Antragsfrist von höchstens drei Wochen läuft (§ 15a InsO).

Häufige Fragen

Wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig?

Wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 InsO). Nach der Rechtsprechung des BGH spricht eine Liquiditätslücke von 10 % oder mehr, die sich nicht binnen drei Wochen schließen lässt, regelmäßig für Zahlungsunfähigkeit. Eine kleinere Lücke ist meist nur eine Zahlungsstockung.

Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?

Das Unternehmen kann seine Zahlungspflichten voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten nicht erfüllen (§ 18 InsO). In dieser Phase stehen die meisten Sanierungswege offen, auch das StaRUG und das Schutzschirmverfahren.

Was ist Überschuldung?

Die Überschuldung (§ 19 InsO) wird zweistufig geprüft: Ist die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich (Fortbestehensprognose)? Und deckt das Vermögen, bewertet in einem Überschuldungsstatus, die Verbindlichkeiten (rechnerische Überschuldung)? Insolvenzgrund ist die Überschuldung nur, wenn die Prognose negativ ist und rechnerisch eine Überschuldung besteht. Ein negatives Eigenkapital in der Bilanz allein genügt nicht, ist aber ein Warnsignal.

Welche Fristen gelten für den Insolvenzantrag?

Bei Zahlungsunfähigkeit muss die Geschäftsleitung spätestens nach drei Wochen, bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife können zur persönlichen Haftung führen (§ 15b InsO).

Werden meine Angaben gespeichert?

Nein. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an LECON oder Dritte übertragen.

Mehr zu den Sanierungswegen: Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren · Restrukturierungsplan nach StaRUG · Sanierungskonzepte

Erstgespräch

Ihr Ergebnis ist gelb, orange oder rot?

Dann zählt jeder Tag. Sprechen Sie mit uns – vertraulich und unverbindlich.

Unsere Leistungen

Kontaktieren Sie uns gerne! Wir nehmen uns Zeit für Ihre ersten Fragen.

Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin:

Telefon:+49 (0)89 21 23 14 – 0
E-Mail: mail@lecon.eu

Thomas Klöckner, LECON Ihr AnsprechpartnerThomas KlöcknerPartner · Fachanwalt für Insolvenzrecht

Ihre Ansprechpartner

Thomas Klöckner

Thomas Klöckner

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Insolvenzrecht | Diplom Kaufmann
Michael George

Michael George

Rechtsanwalt | Fachanwalt für Steuerrecht
Stefan Strüwind

Stefan Strüwind

Rechtsanwalt
Stefan Dillerup

Stefan Dillerup

Betriebswirt