Liquiditäts-Check
In wenigen Minuten zur ersten Einschätzung: Ist Ihr Unternehmen zahlungsfähig – heute und in drei Wochen?
Erstgespräch vereinbaren →
Ist Ihr Unternehmen zahlungsfähig – heute und in drei Wochen?
Zahlungsunfähigkeit ist der häufigste Insolvenzgrund. Wer sie früh erkennt, hat noch alle Wege offen – vom außergerichtlichen Vergleich über das StaRUG bis zum Schutzschirm. Unser Liquiditäts-Check gibt Ihnen in wenigen Minuten eine erste Orientierung.
Der Check
Tragen Sie die Beträge in Euro ein. Grobe Werte genügen für eine erste Einschätzung.
Der Check ist eine unverbindliche Orientierung auf Grundlage Ihrer Angaben. Er ersetzt keine Prüfung der Insolvenzreife durch einen Berater und keine Rechtsberatung.
So rechnen wir
Der Check vergleicht Ihre verfügbaren Finanzmittel mit den fälligen Verbindlichkeiten – einmal zum Stichtag und einmal mit Blick auf die nächsten drei Wochen. Maßstab ist die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zur Zahlungsunfähigkeit (§ 17 InsO):
| Ergebnis | Bedingung | Bedeutung |
|---|---|---|
| Grün | Deckung heute und in drei Wochen mindestens 100 % | Keine Anzeichen für Zahlungsunfähigkeit. Jetzt ist der beste Zeitpunkt, die Planung abzusichern. |
| Gelb | Heute gedeckt, in drei Wochen nicht | Drohende Zahlungsunfähigkeit möglich. Schutzschirm und – ohne Überschuldung – StaRUG stehen noch offen. |
| Orange | Heute eine Lücke, die unter 10 % bleibt oder sich binnen drei Wochen schließt | Zahlungsstockung oder beginnende Zahlungsunfähigkeit. Die Lage sollte kurzfristig geprüft werden. |
| Rot | Lücke von 10 % oder mehr, die sich auch in drei Wochen nicht schließt | Zahlungsunfähigkeit wahrscheinlich. Die Antragsfrist von höchstens drei Wochen läuft (§ 15a InsO). |
Häufige Fragen
Wann ist ein Unternehmen zahlungsunfähig?
Wenn es nicht in der Lage ist, seine fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen (§ 17 InsO). Nach der Rechtsprechung des BGH spricht eine Liquiditätslücke von 10 % oder mehr, die sich nicht binnen drei Wochen schließen lässt, regelmäßig für Zahlungsunfähigkeit. Eine kleinere Lücke ist meist nur eine Zahlungsstockung.
Was bedeutet drohende Zahlungsunfähigkeit?
Das Unternehmen kann seine Zahlungspflichten voraussichtlich in den nächsten 24 Monaten nicht erfüllen (§ 18 InsO). In dieser Phase stehen die meisten Sanierungswege offen, auch das StaRUG und das Schutzschirmverfahren.
Was ist Überschuldung?
Die Überschuldung (§ 19 InsO) wird zweistufig geprüft: Ist die Fortführung des Unternehmens in den nächsten zwölf Monaten überwiegend wahrscheinlich (Fortbestehensprognose)? Und deckt das Vermögen, bewertet in einem Überschuldungsstatus, die Verbindlichkeiten (rechnerische Überschuldung)? Insolvenzgrund ist die Überschuldung nur, wenn die Prognose negativ ist und rechnerisch eine Überschuldung besteht. Ein negatives Eigenkapital in der Bilanz allein genügt nicht, ist aber ein Warnsignal.
Welche Fristen gelten für den Insolvenzantrag?
Bei Zahlungsunfähigkeit muss die Geschäftsleitung spätestens nach drei Wochen, bei Überschuldung spätestens nach sechs Wochen Insolvenzantrag stellen (§ 15a InsO). Zahlungen nach Eintritt der Insolvenzreife können zur persönlichen Haftung führen (§ 15b InsO).
Werden meine Angaben gespeichert?
Nein. Die Berechnung erfolgt ausschließlich in Ihrem Browser. Es werden keine Daten an LECON oder Dritte übertragen.
Mehr zu den Sanierungswegen: Eigenverwaltung & Schutzschirmverfahren · Restrukturierungsplan nach StaRUG · Sanierungskonzepte
Ihr Ergebnis ist gelb, orange oder rot?
Dann zählt jeder Tag. Sprechen Sie mit uns – vertraulich und unverbindlich.
Kontaktieren Sie uns gerne! Wir nehmen uns Zeit für Ihre ersten Fragen.
Vereinbaren Sie unverbindlich einen Termin:
Telefon:+49 (0)89 21 23 14 – 0
E-Mail: mail@lecon.eu
Ihre Ansprechpartner

