Top-Quote im Insolvenzverfahren der VITALIA Reformhaus GmbH
Mit dem Schlusstermin am 20.12.2019 fand das Insolvenzverfahren der VITALIA Reformhaus GmbH seinen Abschluss. „Wir sind sehr zufrieden mit den Ergebnissen und der erzielten Gesamtquote für die Gläubiger von über 30 Prozent“, so Insolvenzverwalter, Rechtsanwalt Michael George, LECON RESTRUKTURIERUNG | RECHTSANWÄLTE.
Rückblick: Reformhauskette und Bio-Vorreiter in der Krise
Die VITALIA Reformhaus GmbH vertrieb seinerzeit Naturkost- und Reformwaren über ein Filialnetz von 126 Einzelhandelsgeschäfte in der gesamten Bundesrepublik. Die Gesellschaft war einer der Vorreiter in Sachen bewusste Ernährung, Naturkosmetik und Naturarzneien. Der Markt für Bioprodukte hat sich in den vergangenen Jahren stark vergrößert, ist aber ebenso hart umkämpft. Liquiditätsengpässe, bedingt durch die damalige Finanzkrise und den Bau eines konzerneigenen Logistikzentrums, hatten zu Schwierigkeiten bei der Belieferung der deutschlandweit verteilten Filialen geführt. Hinzu kamen Auseinandersetzungen zwischen den Gesellschaftern. Die Insolvenzantragstellung war irgendwann nicht mehr zu verhindern.
„Bei Antragstellung waren die Filialen seit Wochen nur noch in reduziertem Umfang beliefert worden. Die Kunden standen teilweise vor leeren Regalen“, erinnert sich Rechtsanwalt George. In kürzester Zeit war es dem Insolvenzverwalter und seinem Team bei LECON gelungen, den Geschäftsbetrieb wieder zu stabilisieren und die Belieferung sicher zu stellen – trotz angespannter Liquiditätslage. Bereits rund drei Monate nach Antragstellung folgte die übertragende Sanierung der Reformhauskette und damit die nachhaltige Rettung des Geschäftsbetriebes. Nach Unternehmensangaben bestehen unter dem neuen Eigentümer bis heute bundesweit 86 Geschäfte.
Realisierung der Haftungsansprüche verzögerte zeitnahen Verfahrensabschluss
Im Anschluss widmeten sich Insolvenzverwalter George und sein Kollege Thomas Klöckner – ebenfalls Partner der Kanzlei LECON RESTRUKTURIERUNG | RECHTSANWÄLTE – der Aufarbeitung und Geltendmachung der Ansprüche gegen die Geschäftsführer. Die weiteren Konzerngesellschaften ÖkoNova Handelsgesellschaft für Produkte aus kontrolliertem Anbau GmbH, Berlings Naturkost GmbH sowie die Büttner Grundbesitz GmbH & Co KG waren ebenfalls von der Insolvenz betroffen und wurden von LECON verwaltet. Zähe Verhandlungen, eine damals nichtexistierende höchstrichterliche Rechtsprechung zur „Bugwellentheorie“ (Einordnung der sogenannten Passiva II) und langwierige Prozesse verhinderten einen schnellen Verfahrensabschluss. Hinzu kamen die konzerninternen Verflechtungen und Leistungsbeziehungen, die zivil- wie steuerrechtlich aufzuarbeiten waren. „Nur dank der Weitsichtigkeit des Insolvenzgerichts Wolfratshausen und des in uns gesetzten Vertrauens bei der Verwalterbestellung für alle Gesellschaften ist es gelungen, ein konzernweites Verständnis zu erlangen und in allen Gesellschaften gute Ergebnisse für die Gläubiger zu erzielen“, berichtet George. Fast zeitgleich mit dem insolvenzrechtlichen Fortschritt kam auch die strafrechtliche Aufarbeitung des Verfahrens zu einem Ende: Mitte September 2019 verurteilte das Landgericht München II einen der Geschäftsführer der VITALIA Reformhaus GmbH, wie die Süddeutsche Zeitung berichtete (Sueddeutsche.de).
Verfahrensergebnis: Mehr als 30 Prozent Quote für einfache Insolvenzgläubiger
Die Mühen haben sich insbesondere für die Insolvenzgläubiger gelohnt. Mit einer Quote von mehr als 30 Prozent findet die VITALIA -Insolvenz einen sehr guten Abschluss. Die Gläubiger haben auf die Insolvenzquote während des Verfahrens bereits Abschlagszahlungen von 20 Prozent erhalten. Weitere 10 Prozent wurden nun zum Jahresende 2019 ausbezahlt.